Wahlsystem

Das Wahlsystem der EU

Die Europawahlen in Deutschland bieten jedem Bürger die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben und so an der Europawahl teilzunehmen. Doch wie funktioniert das genau? Bei den Europawahlen in Deutschland hat jeder Wähler eine Stimme. Dabei gelten bestimmte Wahlgrundsätze, die besagen, dass die Wahl allgemein, frei, direkt, geheim und unmittelbar sein muss. Es ist wichtig zu wissen, dass auch Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland an den Europawahlen teilnehmen können und dabei die gleichen Zulassungsbedingungen wie Deutsche haben. Um wählen zu dürfen, muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben, wobei das Wahlalter für 2024 erstmals von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde. Andere EU-Länder haben unterschiedliche Wahlaltersgrenzen. Zum Beispiel kann man in Österreich, Belgien, Deutschland und Malta schon ab 16 wählen, während man in anderen Ländern erst ab 18 Jahren wählen kann Die Europawahlen unterscheiden sich von Land zu Land in der Sitzverteilung je nach Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten. Deutschland entsendet die höchste Anzahl an Abgeordneten (96), während Malta, Luxemburg und Zypern die geringste Anzahl haben (je 6). Dies geschieht nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, das sicherstellen soll, dass auch kleinere EU-Länder angemessen repräsentiert sind. In allen EU-Staaten wird ein Verhältniswahlsystem angewendet, bei dem Mandate entsprechend der Stimmenverteilung auf die Parteien verteilt werden. In Deutschland gibt es eine Einheitsliste mit geschlossenen Listen ohne Einfluss der Wähler auf die Reihenfolge. Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklausel mehr in Deutschland, dadurch haben auch kleinere Parteien die Möglichkeit, Sitze im Europäischen Parlament zu gewinnen. Des Weiteren finden die Europawahlen alle fünf Jahre statt und die Bürger der EU-Mitgliedstaaten wählen ihre Vertreter im Europäischen Parlament.

von Nuraa Barekzay